Bekanntmachung über die Neuvergabe der Konzession für die Gasversorgung in der Gemeinde Dettenhausen gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)

Die Gemeinde Dettenhausen, Bismarckstraße 7, 72135 Dettenhausen, Landkreis Tübingen, Baden-Württemberg, macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit dem Energieversorgungsunternehmen ENBW Gas GmbH am 30.06.2025 endet.

Die Gemeinde beabsichtigt, den zum vorgenannten Termin auslaufenden Gas-Konzessionsvertrag durch einen neuen Gas-Konzessionsvertrag mit 20-jähriger Laufzeit zu ersetzen.

Energieversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines Konzessionsvertrages (Gas) mit der Gemeinde Dettenhausen interessiert sind, werden gebeten, sich schriftlich innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Dettenhausen zu bewerben. Verspätet eingehende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Interessenbekundung ist zu richten an:

Gemeinde Dettenhausen

Ansprechpartner

Jennifer Speidel

Finanzverwaltung

Bismarckstraße 7

72135 Dettenhausen

Betreff: Konzessionsverfahren Gas

Information über die technische und wirtschaftliche Situation des örtlichen Gasverteilernetzes, gemäß § 46 a EnWG, können bei der Gemeinde Dettenhausen während der üblichen Öffnungszeiten angefordert werden. Gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung werden die Daten übermittelt.

Gemeinde Dettenhausen, den 18.04.2023

Bürgermeister Thomas Engesser

Ihr Kontakt

Frau

Jennifer Speidel

Stellvertretende Amtsleiterin

07157 126-46
jennifer.speidel(at)dettenhausen.de

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