Fälligkeit von verschiedenen Steuern am 15.02.2023

Hundesteuer 2023

Steuer wird am 15.02.2023 fällig

Die Hundesteuer wird am 15.02.2023 zur Zahlung fällig.

Nutzen Sie das Abbuchungsverfahren, denn bei Nichtbeachten des Fälligkeitstermins müssen wir Säumniszuschläge und Mahngebühren erheben. Wir weisen deshalb in diesem Zusammenhang nochmals auf die Vorteile des Abbuchungsverfahrens hin, mit dem Sie Säumniszuschläge und Mahngebühren vermeiden.

Die aktuellen Hundesteuersätze:

  • Ersthund                               120,00 Euro
  • Zweithund                            240,00 Euro
  • Steuerermäßigter Hund       60,00 Euro
  • Zwingerhaltung                   360, 00 Euro

Bitte denken Sie daran, nach § 10 der Hundesteuersatzung der Gemeinde (PDF) ist die Hundehaltung binnen eines Monats nach Beginn bei der Gemeinde anzumelden.

Wer seinen Hund nicht bei der Gemeinde anmeldet, begeht nach § 12 der Hundesteuersatzung eine Ordnungswidrigkeit.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Finanzabteilung unter der Telefonnummer 07157/126-44 oder E-Mail: david.schill(at)dettenhausen.de.

1. Rate Grund- und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig!

Die 1. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung 2023 und die 1. Rate der Grundsteuer 2023 werden am 15.02.2023 zur Zahlung fällig.

Wir bitten die Steuerpflichtigen, die Steuern termingerecht bis zum Fälligkeitstermin 15.02.2023 an die Gemeindekasse zu überweisen.

Nutzen Sie das Abbuchungsverfahren!

Bei Nichtbeachten des Fälligkeitstermins müssen wir Säumniszuschläge und Mahngebühren erheben. Wir weisen deshalb in diesem Zusammenhang nochmals auf die Vor-teile des Abbuchungsverfahrens hin, mit dem Sie Säumniszuschläge und Mahngebühren vermeiden.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Finanzabteilung unter der Telefonnummer 07157/126-44 oder E-Mail: david.schill(at)dettenhausen.de.

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