Landkreis, Städte und Gemeinden rufen vorsorglich dazu auf, leerstehenden Wohnraum zu melden, die der Landkreis zum Zweck der Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten anmieten kann. Hierfür kommen beispielsweise auch Ferienwohnungen oder dergleichen in Betracht.
Informationen zu Geflüchtete aus der Ukraine
Hier finden Sie weitergehende Informationen zu Geflüchtete aus der Ukraine: