Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbescheide gründlich überprüfen!

Die Abgabefrist für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer B ist am 31.Januar 2023 abgelaufen. Die Frist für die Erklärung zur Grundstuer A endet am 31. März 2023.

Die ersten Grundstückseigentümer erhalten bereits die Grundsteuerwertbescheide und die Grundsteuermessbescheide vom Finanzamt. Diese Bescheide sind die Grundlage für die spätere Festsetzung der Grundsteuer durch das Steueramt der Gemeinde Dettenhausen und ab dem 01. Januar 2025 gültig.

Der Grundsteuerwertbescheid setzt den Grundsteuerwert fest. Dieser ergibt sich bei der Grundsteuer B aus der Fläche des Grundstücks mal dem Bodenrichtwert und bei der Grundsteuer A aus der Summe der Reinerträge des Betriebs mal dem Faktor 18,6 und ist auf volle 100 € abzurunden.

Im Grundsteuerwertbescheid sollten Sie kontrollieren, ob die Flurstücksnummer, der Bodenrichtwert, und die Fläche des Grundstücks stimmen und ob die Eigentumsanteile stimmen.

Der Grundsteuermessbescheid setzt den Grundsteuermessbetrag fest. Dieser ergibt sich aus dem Grundsteuerwert mal einer Steuermesszahl. Auf den Grundsteuermessbetrag wendet das Steueramt der Gemeinde Dettenhausen den Hebesatz (momentan 360 v. H.) an und berechnet so die Grundsteuer.

Im Grundsteuermessbescheid sollten Sie überprüfen, ob der Grundsteuerwert mit dem Grundsteuerwertbescheid übereinstimmt und ob die Steuermesszahl korrekt ist.

  • Normale Steuermesszahl: 1,3 Promille
  • Ermäßigte Steuermesszahl bei überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken: 0,91 Promille
  • Ermäßigte Steuermesszahl bei überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken mit denkmalgeschützten Gebäuden: 0,78 Promille
  • Ermäßigte Steuermesszahl bei denkmalgeschützten Gebäuden, die nicht überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden: 1,17 Promille
  • Steuermesszahl für Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A): 0,55 Promille

Wenn Sie in einem Bescheid Fehler entdecken, dann müssen Sie innerhalb der Einspruchsfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung auf den jeweiligen Bescheiden) Einspruch beim Finanzamt einlegen.

Der Bund der Steuerzahler bietet auf seiner Website einen kostenlosen Mustereinspruch an. Das Steueramt der Gemeinde Dettenhausen kann Einsprüchen gegen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide nicht abhelfen, dies kann nur das erlassende Finanzamt. Selbstverständlich können Sie die Bescheide auch Ihrem Steuerberater vorlegen.

Steueramt

Dettenhausen

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