Hausnummer nicht vergessen

Nicht nur die Rettungsdienste sind dankbar!

Laut den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches hat der Eigentümer sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen.

Jeder Hauseigentümer sollte dies nicht nur als eine lästige Pflicht ansehen, sondern bedenken, dass im Ernstfall sein eigenes Leben oder das seiner Hausbewohner von einer gut sichtbaren Hausnummer abhängen kann. Ärzte, Feuerwehr, Taxifahrer, Lieferanten und Besucher haben eines gemeinsam: sie sind dankbar, wenn sie ihr Ziel auf kürzestem Weg finden. Die Gemeindeverwaltung gibt deshalb folgende Empfehlung: „Bringen Sie die Hausnummer groß genug (mindestens 10 cm) in deutlichen Ziffern, in gutem Kontrast zum Hintergrund, nachts möglichst beleuchtet, wetterbeständig, von der Straße aus für Autofahrer und Fußgänger am Hauseingang gut erkennbar an.

Sich darauf zu verlassen, andere hätten ihr Grundstück bezeichnet und deshalb könne man das eigene, nicht bezeichnete Grundstück auch erreichen, ist leichtsinnig.

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