Sommertemperaturen und Wind führen zu hoher Waldbrandgefahr

Abteilung Forst des Landratsamts Tübingen bittet um Vorsicht beim Umgang mit Feuer

Das Hoch über Nordosteuropa sorgt seit Anfang Juni für Sommertemperaturen. Begleitet wird das sonnige Wetter häufig von Ostwind. Die stabile Wetterlage führt dazu, dass trotz des nassen Frühjahrs bereits wieder Trockenrisse die Böden durchziehen und die Vegetation Zusehens unter der Trockenheit leidet. Damit einhergehend steigt die Gefahr von Waldbränden, denn dürres Laub, Nadelstreu und abgestorbene Gräser brennen wie Zunder. Der Waldbrandgefahrenindex weist aktuell für den Landkreis eine hohe Gefährdungslage aus. Der Prognose nach, ist auch in den kommenden Tagen nicht mit einer wesentlichen Entspannung durch andauernde Niederschläge zu rechnen.

Die Waldbesitzer und die Förster des Landratsamtes Tübingen mahnen angesichts dieser Situation zu besonderer Vorsicht beim Umgang mit Feuer. Wir bitten gleichzeitig um ihre Mithilfe bei der Waldbrandverhütung. Es sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  • Feuermachen ist nur an den offiziellen fest eingerichteten Feuerstellen an den ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt. Besondere Vorsicht ist bei starkem Wind geboten. Reduzieren Sie den Funkenflug, indem Sie Grillkohle verwenden. Nicht gestattet ist das Grillen mit mitgebrachten Grillgeräten.
  • Das Feuer muss immer beaufsichtigt werden und soll vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
  • Offenes Feuer ist nur außerhalb des Waldes mit einem Mindestabstand von 100 Metern zum Waldrand erlaubt. Bitte beachten Sie auch die Feuergefährdung im offenen Gelände, beispielsweise durch trockene Gräser und an Feldern.
  • Grillkohle-Asche soll erst entsorgt werden, wenn sie vollständig abgekühlt ist. Nicht vollständig abgekühlte Asche enthält Glutnester.
  • Bitte nutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze und stellen ihr Auto nicht auf Wiesen, Grünflächen oder Feldern ab. Die heißen Katalysatoren können dazu führen, dass der Untergrund Feuer fängt.
  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot, keine Zigaretten aus dem Auto werfen.
  • Halten Sie die Zufahrtswege zu den Wäldern frei, das sind wichtige Rettungs- und Löschwege.

Im Brandfall:

  • Bitte jeden Waldbrand unverzüglich unter der Notrufnummer 112 melden! Wichtig ist eine möglichst genaue Ortsangabe.

Einen gewissen Schutz vor Waldbränden bietet der artenreiche Mischwald in den hiesigen Wäldern. Großflächige Brände sind dort in der Vergangenheit nicht vorgekommen. Und auch die gute Erschließung der Waldflächen durch Waldwege gewährleistet im Ernstfall einen schnellen Zugang für die Feuerwehren.

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