Gutscheine für Landesfamilienpass 2024 im Rathaus erhältlich
Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also auch ausländische Familien, derzeit insgesamt 22 Mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen. Antragsberechtigte Familien können den Pass und die dazugehörige Gutscheinkarte für das Jahr 2024 ab sofort kostenlos im Rathaus beantragen.
Einen Landesfamilienpass können Familien beantragen, wenn sie mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (auch Pflege-oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass schon bei einem kindergeldberechtigten Kind, wenn sie mit diesem zusammen in einem Haushalt leben. Dies gilt auch für Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten, schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung zusammenleben, Kinderzuschlag bzw. Hartz IV-Leistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen und mit mindestens einem Kind zusammen in einem Haushalt leben.