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Solarpark Reißhalde
Vor einem Bürgerentscheid müssen noch weitere Punkte geklärt werden


Insgesamt 563 noch ungeprüfte Unterschriften wurden von der Bürgerinitiative am 15. Juli bei der Gemeindeverwaltung abgegeben. Gefordert wird ein Bürgerentscheid, der sich vorrangig mit dem geplanten Solarpark auf der Reißhalde, beziehungsweise mit der Beteiligung der Gemeinde mittels einer gemeindeeigenen Fläche von rund 12 Hektar beschäftigen soll. Doch wie der Blick in die Grundakte zeigt, erwarb die Gemeinde Dettenhausen das für den Solarpark angedachte Grundstück erst 1985 vom Land Baden-Württemberg und ist nicht, wie bislang angenommen, sehr viel früher in den Besitz der Fläche gelangt.  Der Erwerb erfolgte vor 40 Jahren mit der Zweckbindung, dass diese Fläche für den Erhalt und die Unterstützung der Landwirtschaft genutzt werden soll. Nachdem der damalige Kaufvertrag aus den Grundakten angefordert wurde, wurde ebenfalls bekannt, dass das Land Baden-Württemberg sich ein Rückkaufsrecht für den Fall gesichert hat, wenn die Fläche nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden sollte. Bevor das Land nicht von diesem Recht zurücktritt, ist es kaum vorstellbar, dass ein Solarpakt an dieser Stelle gebaut wird, so Dettenhausens Bürgermeister Thomas Engesser. Der Gemeinderat wird sich in seiner Sitzung im September damit beschäftigen, wie die damalige Beschlussfassung aus dem Jahr 1984 über den Kauf des Grundstückes bewertet wird und ob die Zweckbindung auch heute noch unter den Bedingungen des Klimawandels und der neuen Rolle der Landwirtschaft Bestand hat, beziehungsweise weiterhin haben soll. Eine neuerliche Beratung ist deshalb notwendig, da der Grundsatzbeschluss vom 20. Februar über die Beteiligung der Gemeinde Dettenhausen am von der Stadt Waldenbuch geplanten Solarpark in Unwissenheit des oben genannten Beschlusses von 1984 und der damals mit dem Land Baden-Württemberg ausgehandelten Klausel erfolgt ist. Eine nochmalige Beschlussfassung mit einer gegebenenfalls zu erfolgenden Neubewertung ist nach Auffassung der Verwaltung daher unumgänglich. Sowohl die Zweckbindung wie auch das Rückkaufsrecht des Landes müssen aufgehoben werden, bevor ein Bürgerentscheid überhaupt stattfinden kann. Davon losgelöst wird die Verwaltung aber in den nächsten Wochen die abgegebenen Unterschriften entsprechend prüfen, um abschließend klären zu können, ob das erforderliche Quorum für einen Bürgerentscheid erreicht worden ist.

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