Aktuelles

Elektronische Rechnungen ab 01.01.2025


Die Gemeindeverwaltung Dettenhausen bietet ab dem 01.01.2025 die Möglichkeit der Einreichung von elektronischer Rechnungen an. Wir nutzen für den rechtssicheren und komfortablen Ablauf den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg bei Service-BW.

Die Einreichung von elektronischen Rechnungen an die Gemeinde können über das Portal https://service-bw.de/erechnung oder per E-Mail an rechnung(at)service-bw.bwl.de beim Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE)  oder per E-Mail an rechnungen(at)dettenhausen.de erfolgen.

Diese Rechnungen werden dem Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) zugeleitet, dort auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft und anschließend an die Gemeinde weitergeleitet.

Bitte beachten Sie, dass E-Rechnungen, die vor dem 01.01.2025 eingereicht werden, nicht bearbeitet werden können und als nicht bei uns eingegangen gelten.

Säumnisforderungen, die aufgrund dieser Umstände von Ihrer Seite an die Gemeinde gerichtet werden, finden keine Anerkennung.

Voraussetzungen

Einreichung von E-Rechnungen über Service-Portal Baden-Württemberg

Damit Sie Ihre elektronischen Rechnungen einreichen können, müssen diese bestimmte Anforderungen erfüllen.

Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08416009-A6183-65 aufweisen.

Rechnungen im PDF-Format können über den Zentralen Rechnungseingang nicht akzeptiert werden, es sei denn, diese wurden im Format ZUGFeRD 2.0 - 2.1.1 erstellt.

Über rechnung(at)service-bw.bwl.de per Mail eingehende E-Rechnungen müssen grundsätzlich folgende Bedingungen erfüllen:

  • die Mail enthält die elektronische Rechnung als einzigen Anhang
  • die Mail entspricht dem Format multipart/mixed
  • die Mail besitzt einen Betreff

Genauere Details finden Sie auf der folgenden Seite: E-Rechnung – Handreichung für den Rechnungsversand per Mail - Serviceportal Baden-Württemberg.

Einreichung von E-Rechnungen bei der Gemeinde

Falls Sie keine E-Rechnungen haben, sondern Rechnungen im Standard-PDF-Format vorliegen, senden Sie diese bitte an die E-Mail-Adresse rechnungen(at)dettenhausen.de.

Es gelten für E-Rechnungen die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.

Weiterführende Links

Direkt nach oben