Spielplätze, Kindergarten- und Schulgelände sind keine Hundetoiletten

Kinderspielplätze, Kindergartenbereiche und das Schulgelände sind in jüngster Zeit verstärkt durch Hundekot verunreinigt worden. Offensichtlich lassen die „schwarzen Schafe“ unter den Hundehaltern ihre lieben Vierbeiner beim Gassi gehen freien Lauf. Dies ist gemäß §7 nach der Polizeiverordnung der Gemeinde (PDF) verboten und kann nach §18 Polizeigesetz mit einem Ordnungsgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Aktuell haben wir Verunreinigung auf dem Spielplatz in der Gottlieb-Daimler Straße feststellen müssen. Hundekotbeutel wurden auf der Spielplatzfläche hinterlassen. Für die Kinder die dort spielen möchten ein unzumutbarer Zustand!

Die Gemeinde stellt für das Entsorgen der Hundekotbeutel entsprechende Behälter bereit.

Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter. Verstöße werden wir konsequent verfolgen.

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