Zum Volkstrauertag

Nach Ende des 1. Weltkrieges regte der Volksbund an, einen nationalen Trauertag einzurichten. Der Volksbund ist zugleich Träger dieses Gedenktages.

1922 fand die erste Gedenkstunde im Reichstag statt. 1926 entschied man sich dann, den Volkstrauertag regelmäßig am 5. Sonntag vor Ostern, Reminiscere, zu begehen.

1933, nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten, wurde aus dem „Volkstrauertag“ der „Heldengedenktag“. Die inhaltliche Bedeutung bezog sich nun auf die Verherrlichung der „Helden“ und nicht mehr auf die Trauer um die Gefallenen.

Im Jahre 1948 gelang es dem Volksbund die Tradition des Volkstrauertages in alter Form wieder aufzunehmen. Die erste zentrale Veranstaltung wurde zwei Jahre später im Plenarsaal des Bundestages in Bonn abgehalten. Um sich von der Tradition des „Heldengedenktages“ abzusetzen, wurde 1952 entschlossen, den Volkstrauertag künftig am 2. Sonntag vor dem 1. Advent zu begehen.

Gerade in einer Zeit, in der die Welt von Konflikten und Kriegen geprägt ist, erscheint das Thema des Volkstrauertags aktueller denn je. Die derzeitigen Ereignisse zeigen, wie grausam Krieg und Terror sein können.

Wie in der Vergangenheit bereits gewohnt, erfolgt die Kranzniederlegung zum Gedenken an die Gefallenen wieder am Totensonntag, 26. November 2023. Im Anschluss an den Gottesdienst findet eine von der Musikkapelle umrahmte Gedenkstunde auf dem Friedhof statt.

Wir freuen uns über eine rege Beteiligung.

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