Neues zur Grundsteuerreform

Ab dem 01.01.2025 gilt das neue Grundsteuergesetz des Landes. Hierzu sind an uns zwischenzeitlich schon sehr viele Fragen herangetragen worden.

Informationsveranstaltung zur Grundsteuerreform am 20.11.2024

Am 20.11.2024 fand die Informationsveranstaltung zur Grundsteuerreform des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung statt.

Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht das aktuelle System der grundsteuerrechtlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt, da durch das „alte“ Bewertungssystem gleichartige Grundstücke ungleich behandelt wurden und dies gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung war. Der Übergangszeitraum endet am 31.12.2024. Baden-Württemberg hat für die Grundsteuer B ein eigenes Bewertungssystem angewandt. Ausschlaggebend ist der Bodenrichtwert und die Grundstücksfläche. Der Bodenrichtwert wird vom Gutachterausschuss alle zwei Jahre aus der Kaufpreissammlung ermittelt und bildet den Wert eines unbebauten Grundstücks in einer Zone ab, in der überwiegend gleichartige Grundstücke vorhanden sind. Der sich aus der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert ergebene Grundsteuerwert wird mit der Grundsteuermesszahl (1,3 Promille und 0,91 Promille für überwiegend zum Wohnzwecke genutzte Grundstücke) multipliziert und ergibt den Grundsteuermessbetrag.

Die Gemeinden legen dann den Hebesatz fest (in Dettenhausen 130 von Hundert). Dieser wird mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert und ergibt die finale Grundsteuer.

Präsentation zur Informationsveranstaltung zur Grundsteuer am 20.11.2024 (PDF)

Erläuterungen zur Grundsteuerreform (PDF)

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