Bodenrichtwerte
Gemäß § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 12 Abs. 1 Gutachterausschussverordnung wurden die Bodenrichtwerte zum 31.12.2018 ermittelt.
Die Bodenrichtwerte gelten für Bauland in erschlossenem, unbebautem Zustand ermittelt.
Die Richtwertzonen und die diesen zugeordneten Bodenrichtwerte sind in der zum Herunterladen bereitgestellten Liste aufgeführt.
In der zum Download bereitgestellten Bodenrichtwertkarte sind die Richtwertzonen mit den Bodenrichtwerten dargestellt.
Bodenrichtwerte Bekanntmachung im Amtsblatt
Bodenrichtwerte - Wertangaben mit Zonen
Bodenrichtwertkarte mit Richtwertzonen
Die Bodenrichtwerte gelten für Bauland in erschlossenem, unbebautem Zustand ermittelt.
Die Richtwertzonen und die diesen zugeordneten Bodenrichtwerte sind in der zum Herunterladen bereitgestellten Liste aufgeführt.
In der zum Download bereitgestellten Bodenrichtwertkarte sind die Richtwertzonen mit den Bodenrichtwerten dargestellt.
Bodenrichtwerte Bekanntmachung im Amtsblatt
Bodenrichtwerte - Wertangaben mit Zonen
Bodenrichtwertkarte mit Richtwertzonen