Bodenrichtwerte zum 01. Januar 2022 nach dem Landesgrundsteuergesetz
Neue Bodenrichtwerte für die Feststellung der Grundsteuerwerte zum 01. Januar 2022 ab 01. Juli 2022 in BORIS-BW
Ab dem Jahre 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Nach einer öffentlichen Bekanntmachung wird die Finanzverwaltung von Baden-Württemberg auf den 01. Januar 2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt) den Grundsteuerwert für Grundstücke sowie für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu festzustellen.
Die Umsetzung des Landesgrundsteuergesetzes erfordert deshalb eine umfassende Neubewertung aller wirtschaftlichen Einheiten.
Für die Feststellung der Grundsteuerwerte werden von den Gutachterausschüssen die Bodenrichtwerte nach dem Landesgrundsteuergesetz bis zum 30.06.2022 für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 neu festgestellt. Diese Werte finden für die Berechnung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 Anwendung.
Diese Bodenrichtwerte werden am 01.07.2022 durch die Einstellung in das Informationsportal Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-BW online veröffentlicht und dort unter www.gutachterausschuesse-bw.de bereitgestellt.
Die in BORIS-BW bisher bereitgestellten Bodenrichtwertinformationen mit den Bodenrichtwerten zum 31.12.2020 sind nicht für die Grundsteuererklärung zu verwenden!
Ausführliche Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auch auf www.grundsteuer-bw.de