Qualifizierter Mietspiegel

Im Auftrag der Gemeinden Dettenhausen und Kirchentellinsfurt und der
Universitätsstadt Tübingen wurde der Mietspiegel Dettenhausen 2020 in Zusammenarbeit mit der Mietspiegelkommission, bestehend aus

  • dem Deutschen Mieterbund Reutlingen-Tübingen e.V.,
  • dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Tübingen e.V.,
  • dem Amtsgericht Tübingen und
  • der Kreisbaugesellschaft Tübingen als Vertreterin der Wohnungsbaugesellschaften,

auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe nicht preisgebundener Wohnungen in den Gemeindegebieten von Dettenhausen, Kirchentellinsfurt und Tübingen erstellt. Er wurde von der Gemeinde Dettenhausen anerkannt und ist ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne von § 558d BGB.

Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die Mieten, die in Dettenhausen für frei finanzierte Wohnungen bezahlt werden. Der Mietspiegel trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen („freien“) Wohnungsmarkt transparent zu machen und Auseinandersetzungen über Mietpreise zu versachlichen. Anwendung findet der Mietspiegel v.a. im Rahmen einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB).

Die Gemeinde stellt die  Mietspiegelbroschüre (PDF) kostenlos zur Verfügung. Die digitale Form des Mietspiegels und einen Online-Rechner zum Berechnen der ortsüblichen Vergleichsmiete finden Sie unter www.mietspiegel-dettenhausen.de im Internet.

Der qualifizierte Mietspiegel Dettenhausen wurde gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg. Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.

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