Bodenrichtwerte

Das Ergebnis der vom Gutachterausschuss vorgenommenen Kaufvertragsauswertungen der Jahre 2019 und 2020 findet sich in der Bodenrichtwertkarte mit Stichtag 31.12.2020 wieder.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Bodenwerte, die aus Kaufpreisen ermittelt werden. Dabei werden verschiedene Merkmale berücksichtigt, die den Wert beeinflussen. Dazu gehören Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Grundstückszuschnitt. Diese Merkmale beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute, erschlossene Grundstücke.

Allerdings kann der tatsächliche Wert eines Grundstückes vom Bodenrichtwert abweichen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Grundstück untypisch für die betreffenden Bodenrichtwertzone ist und von dieser erheblich abweicht. In solchen Fällen sollte für die Wertermittlung ein Sachverständiger eingeschaltet werden.

Direkt zur Bodenrichtwertkarte im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW)

Hinweis: Die in BORIS-BW bisher bereitgestellten Bodenrichtwertinformationen sind nicht für die Grundsteuererklärung zu verwenden!

Neue Bodenrichtwerte für die Feststellung der Grundsteuerwerte zum 01.01.2022 ab 01.07.2022 in BORIS-BW

Ab dem Jahre 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Nach einer öffentlichen Be­kanntmachung wird die Finanzverwaltung von Baden-Würt­temberg auf den 01.01.2022 (Hauptfeststellungs­zeitpunkt) den Grundsteuerwert für Grundstücke sowie für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu festzustellen.

Die Umsetzung des Landesgrundsteuergesetzes erfordert deshalb eine umfassende Neubewertung aller wirtschaftlichen Einheiten.

Für die Feststellung der Grundsteuerwerte werden von den Gutachterausschüssen die Bodenrichtwerte nach dem Landesgrundsteuergesetz bis zum 30.06.2022 für den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 neu festgestellt. Diese Werte finden für die Berechnung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 Anwendung.

Diese Bodenrichtwerte werden am 01.07.2022 durch die Einstellung in das Informationsportal Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-BW online veröffentlicht und dort unter www.gutachterausschuesse-bw.de bereitgestellt.

Die in BORIS-BW bisher bereitgestellten Bodenrichtwertinformationen mit den Bodenrichtwerten zum 31.12.2020 sind nicht für die Grundsteuererklärung zu verwenden!

Ausführliche Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auch auf www.grundsteuer-bw.de.

Ihr Kontakt

Geschäftssstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Tübingen

Brunnenstraße 3
72074 Tübingen
Telefon:
Fax:
07071 2042798
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