Verfahren für den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Birkenplatz"
Öffentliche Auslegung des Entwurfs
Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt vom 02.02.2023
Auslegung vom 10.02.2023 bis einschließlich 13.03.2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Dettenhausen hat am 24.01.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Birkenplatz" gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch aufzustellen.
Dieser Beschluss des Gemeinderats wurde bereits ortsüblich im Amtsblatt der Gemeinde Dettenhausen gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch öffentlich bekannt gemacht.
Abrufbar sind die folgenden Unterlagen:
Es wird darauf hingewiesen, dass im Gemeinderat der Gemeinde Dettenhausen am 24.01.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen wurde, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
Diese öffentliche Auslegung bietet Interessierten die Möglichkeit, von Freitag, 10.02.2023 bis einschließlich Montag, 13.03.2023 von jeweils Montag bis Freitag, vormittags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und dienstagnachmittags von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr beim Bürgermeisteramt Dettenhausen, Rathaus, Foyer, 1. OG, Bismarckstr. 7, 72135 Dettenhausen in die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren "Gewerbegebiet Birkenplatz" Einsicht zu nehmen.
Ferner besteht die Möglichkeit, während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift eine Stellungnahme beim Bürgermeisteramt Dettenhausen, Bauverwaltungsamt, Bismarckstr. 7, 72135 Dettenhausen abzugeben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung für den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
gezeichnet
Thomas Engesser
Bürgermeister