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Parken in der Brandschutzzone


Wer sein Fahrzeug verkehrswidrig in der Brandschutzzone abstellt, nimmt billigend in Kauf, dass sein Fahrzeug Rettungskräfte behindert und dadurch Personen im Ernstfall möglicherweise nicht mehr gerettet ewrden können. Fahrzeuge, welche in Brandschutzzonen geparkt wurden oder auch nur ein Stück in diese hineinragen werden konsequent abgeschleppt.

Außerdem wird der Verstoß mit einem Verwarnungs- beziehungsweise Bußgeld von 55,00 Euro bis 100,00 Euro bestraft. Eine sofortige Abschleppung ist auch ohne Behinderung möglich.

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