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Kinderreisepässe dürfen nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden


Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig von ihrem Alter – weiterhin wie gewohnt mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder vollkommen ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich damit stets einen der vordersten Plätze ein. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Zur Begründung, warum der Kinderreisepass abgeschafft wurde, geben die Antworten in der FAQ-Rubrik auf dem BMI-Internetauftritt präzise Informationen:

  • Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?
  • Warum soll der Kinderreisepass abgeschafft werden?
  • Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?

Nähere Informationen: https://www.bmi.bund.de mit Hilfe
des Stichwortes "Reisepasses"

Gültigkeit von Reisedokumenten für Kinder

Der Zeitpunkt, wann das Lichtbild des ausgestellten Identitätsdokuments nicht mehr für eine eindeutige Identifizierung des Säuglings/des (Kleinst-)Kindes geeignet ist und aufgrund dessen das Reisedokument erneuert werden muss, war in der Vergangenheit und bleibt auch künftig stark vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Von einer Verwendbarkeit des Identitätsdokuments für (Kleinst-)Kinder war und ist auch in Zukunft in der Regel von zwei bis vier Jahren auszugehen. In individuellen Fällen des Reisebedarfs von Säuglingen kurz nach der Geburt (z.B. wegen ärztlicher Versorgung im Ausland o.ä.) kann es sogar sein, dass das ausgestellte Identitätsdokument für einen noch geringeren Zeitraum verwendbar ist. Diese Fälle der Säuglinge/Kleinstkinder will der Gesetzgeber nicht gesondert – bspw. mit einer noch geringeren, allgemeinen Gültigkeitsdauer – regeln, weil das sehr einzelfallspezifisch und einer allgemeinen Regelung nicht zugänglich ist. Weiterhin verlangen viele Reiseländer eine Restgültigkeit des Reisedokumentes von mindestens 6 Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt der Einreise. Eine etwaige gesetzgeberische Verkürzung der allgemeinen Gültigkeitsdauer würde zudem die tatsächliche Nutzbarkeit des Reisepasses noch weiter einschränken.

Die insbesondere bei Säuglingen und (Kleinst-)Kindern sich regelmäßig stellende Frage, ob das im Identitätsdokument enthaltene Lichtbild noch zur eindeutigen Identifizierung des Kindes ausreicht, führte und führt regelmäßig zu Unsicherheiten bei den Eltern. Hierbei kann es bei Bedarf helfen, wenn man eine dritte Person (Großeltern, Onkel/Tante o.ä.) um Mithilfe bei der Bewertung bittet. Bleiben Zweifel an der Tauglichkeit des Lichtbilds im Reisedokument, sollten die Eltern Ihrem Bauchgefühl nachgeben und ein neues Reisedokument beantragen, damit während der Reise im Ausland auch das Personal der ausländischen Kontrollbehörden die Identifizierung stets eindeutig durchführen kann.

Die bis zum 31. Dezember 2023 bestehende Möglichkeit der Lichtbildaktualisierung von Kinderreisepässen vereinfachte zwar die Entscheidung in vielen Fällen auch wegen der niedrigen Gebührenhöhe von 6,00 €. Da jedoch viele Staaten die Anerkennung von Kinderreisepässen, deren Lichtbild aktualisiert und damit deren Gültigkeit verlängert wurde, verweigern und allgemeine Verlängerungen von Reisedokumenten in der jüngsten Vergangenheit nur noch ausnahmsweise – z.B. wegen der Corona-Pandemie - international akzeptiert wurden, hat der Bundestag einer Abschaffung des Kinderreisepass ab dem 1. Januar 2024 zugestimmt.

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