Aktuelles

Hinweis auf Grabbeigaben bei Wiesengräbern


Wir bitten die Grabnutzungs- und Verfügungsberechtigten der Wiesenreihen- und Wiesenwahlgräber, keine Blumenschalen und andere Grabbeigaben auf die Rasenflächen neben den Grabsteinen zu stellen und diese Flächen nicht zu bepflanzen. Diese Bereiche müssen zur Pflege freigehalten werden, wie es der Zweckbestimmung dieser Grabart gemäß § 15 a) der Friedhofssatzung entspricht. Gerne können Sie Blumen und Grabbeigaben direkt auf den Grabstein stellen.

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